Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
AlpenPionier AG

Einleitung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der Firma AlpenPionier AG gelten für sämtliche Waren und Dienstleistungen (nachfolgend „Produkte“) von AlpenPionier. Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit der AlpenPionier AG geschäftliche Beziehungen pflegt.

§1 Geltung der Bedingungen
1. Die Geschäftsabwicklung (Angebote, Lieferungen, Leistungen, etc.) mit der AlpenPionier AG erfolgt ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Mit Bestellung der Produkte gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichende Allgemeine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die AlpenPionier AG sie schriftlich bestätigt hat.

§2 Angebot und Vertragsschluss
1. Die Darstellung auf der Website der AlpenPionier AG stellen keine rechtlich verbindlichen Angebote dar; sondern es handelt sich um
einen freibleibenden und unverbindlichen Online-Katalog. Erst mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Dieses wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch die AlpenPionier AG (bei Zahlungsaufforderung oder Lieferung) für die Alpen-Pionier AG zu einem verbindlichen Vertrag.
2. Eine vom Kunden ausgelöste Bestellung gilt somit als eine für ihn verbindliche Offerte und wird mit der Bestellbestätigung für beide Parteien verbindlich.
3. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
5. Ein Beschaffungsrisiko wird von der AlpenPionier AG nicht übernommen, auch nicht bei einem Kaufvertrag über eine Gattungsware. Die AlpenPionier AG ist nur zur Lieferung aus dem Warenvorrat verpflichtet. Ansonsten gilt der Vertrag als rückwirkend dahingefallen.

§3 Widerrufsrecht
1. Falls Sie in einem Land wohnen, in dem ein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail, oder – wenn Ihnen die Produkte bereits geliefert wurde – auch durch Rücksendung der Sache) widerrufen. Die Frist beginnt jeweils nach Erhalt einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Widerrufsbelehrung, nicht jedoch vor Eingang der Produkte beim Empfänger.
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für bereits gemachte Nutzung ist Wertersatz zu leisten.

§4 Bestelltext
1. Sie erhalten den Bestelltext nach Abschluss des Bestellvorganges via Mail zugestellt.

§5 Preise
1. Massgebend sind die folgenden Preise: Für Lagerware der zum Zeitpunkt der Bestellung fixierte Preis. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in Schweizer Franken exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, allfälliger Zölle oder anderweitiger Gebühren.

§6 Liefer- und Leistungszeit
1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch die AlpenPionier AG steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der AlpenPionier AG durch Zulieferanten und Hersteller, sowie unter dem Vorbehalt, dass weder höhere Gewalten noch Dritteinflüsse die rechtzeitige Lieferung verhindern oder verzögern. Dauert das Leistungshindernis in den vorgenannten Fällen über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen nach den ursprünglich geltenden Lieferzeiten an, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht. In der Regel werden die Produkte innerhalb der Schweiz in einer Woche geliefert. Ins Ausland können Lieferfristen von bis zu 2 Monaten auftreten.
2. Lieferungen innerhalb der Schweiz kosten unabhängig vom Gewicht CHF 10 pro Paket und werden durch die Schweizerische Post oder vergleichbare Spediteure ausgeliefert. Wird eine andere Versandart oder Verpackung gewünscht, so trägt der Kunde die kompletten Kosten dafür.
3. Da für Lieferungen ins Ausland höhere Kosten anfallen suchen wir auch gemeinsam mit dem Kunden einen Weg wie wir die Bestellung abwickeln können. Der Kunde hat die freie Wahl des Spediteurs, muss allerdings auch selber für den kompletten Betrag aufkommen.

§7 Annahmeverzug
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Produkte nicht abnehmen zu wollen, kann die AlpenPionier AG die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die AlpenPionier AG ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises
oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

§8 Lieferung
1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt an die AlpenPionier AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

§9 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen wird mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Produkten angegeben, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Gewährleistung von 2 Jahren gilt bei Produkten, welche ohne Mindesthaltbarkeitsdatum deklariert wurden.
2. Falls ein Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Produkte zurückzuführen ist, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist.
3. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Produkte lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
4. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/beigelegtes Material ist ausgeschlossen.
5. Gewährleistungsansprüche gegen die AlpenPionier AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

§10 Retouren
1. Für Retouren verlangen wir, dass das betroffene Produkt mit detaillierter Beschreibung des Grundes sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Produkt geliefert wurde, an die AlpenPionier AG eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

§11 Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der AlpenPionier AG.

§12 Zahlung
1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, Bar, Kreditkarte, Banküberweisung oder innert 10 Tagen rein netto zur Zahlung fällig, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die AlpenPionier AG über den Betrag verfügen können.
3. Zahlt der Käufer nicht innerhalb von 10 Tagen den vollen Rechnungsbetrag, so werden ab der zweiten Mahnung Spesen für unsere Umtriebe verrechnet. Die Spesen belaufen sich auf CHF 25.- pro Mahnung.
4. Durch Mahnung des Käufers gerät dieser in Verzug. Ab Verzugsbeginn sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die AlpenPionier AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferten Produkte zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.
5. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

§13 Haftungsbeschränkung
1. Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen die AlpenPionier AG, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden wird jede Haftung abgelehnt.

§14 Datenschutz
1. Die AlpenPionier AG ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
2. Persönliche Kundendaten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

§15 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der AlpenPionier AG ist ausschliesslich materielles schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss staatsvertraglicher Normen, insbesondere des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom
11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenverkehr). Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der AlpenPionier AG ist Chur.

Zizers, August 2020